Keine wirksame Klagerhebung per E-Mail oder Post seit 2023 durch Steuerberater möglich
Kategorie: Steuern und Recht | 8. Januar 2025
Die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) ist wirksam, obwohl sie vor der Anwendbarkeit der Ermächtigungsgrundlage erlassen wurde. Streitig war vor dem FG Hamburg, ob die per E-Mail, Post und schließlich per besonderem elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) erhobene Klage zulässig gewesen ist (Az. 6 K 148/23).
Quelle: www.datev.de