Keine wirksame Klagerhebung per E-Mail oder Post seit 2023 durch Steuerberater möglich

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Januar 2025

Die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) ist wirksam, obwohl sie vor der Anwendbarkeit der Ermächtigungsgrundlage erlassen wurde. Streitig war vor dem FG Hamburg, ob die per E-Mail, Post und schließlich per besonderem elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) erhobene Klage zulässig gewesen ist (Az. 6 K 148/23).

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Quelle: www.datev.de

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