Keine Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen acht Cent bei Berichtigungsbeschlüssen

Kategorie: Recht | 20. Februar 2019

Auch wenn es um eine so geringe Summe von lediglich 8 Cent geht, muss das Gericht unter Umständen eine Entscheidung erlassen. So entschied das SG Dresden (Az. S 18 SF 350/16).

Weitere Informationen: Keine Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen acht Cent bei Berichtigungsbeschlüssen

Quelle: www.datev.de

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