Keine Zahlung der Reiserücktrittskostenversicherung bei vorhersehbarer Lungentransplantation

Kategorie: Recht | 27. Juli 2018

Das AG Frankfurt entschied, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht zahlen muss, wenn eine versicherte Person aufgrund einer Lungentransplantation, die im Zuge einer ihr bekannten Vorerkrankung durchzuführen war, eine geplante Reise nicht antreten kann (Az. 32 C 196/18 (18)).

Weitere Informationen: Keine Zahlung der Reiserücktrittskostenversicherung bei vorhersehbarer Lungentransplantation

Quelle: www.datev.de

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