Keine Zahlung der Reiserücktrittskostenversicherung bei vorhersehbarer Lungentransplantation
Kategorie: Recht | 27. Juli 2018
Das AG Frankfurt entschied, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht zahlen muss, wenn eine versicherte Person aufgrund einer Lungentransplantation, die im Zuge einer ihr bekannten Vorerkrankung durchzuführen war, eine geplante Reise nicht antreten kann (Az. 32 C 196/18 (18)).
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Quelle: www.datev.de