Kennzeichnung „keine Überweisung" bzw. „keine Lastschrift“ wird nicht an Kanzlei übergeben

Kategorie: Unternehmen online | 8. Mai 2019

Wenn Ihre Zahlungen von Ihrem steuerlichen Berater vorbereitet bzw. ausgeführt werden oder das Mahnwesen übernommen wird, beachten Sie Folgendes: Die Kennzeichnung der Rechnungen in DATEV Unternehmen online, dass keine Zahlung (ehemals Zahlungsbedingung 9) erfolgen soll, wird seit 24.04.2019 nicht an die Kanzlei weitergegeben.

Weitere Informationen: Kennzeichnung „keine Überweisung" bzw. „keine Lastschrift“ wird nicht an Kanzlei übergeben

Quelle: www.datev.de

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