KfQ: Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG ergänzt

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 31. Januar 2019

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren „Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG“ ergänzt. Es wird nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass Prüfungen von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit nicht Gegenstand der Qualitätskontrolle sind.

Weitere Informationen: KfQ: Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG ergänzt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen . . . ...

Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz . . . ... [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von . . . ...

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen . . . ... [weiterlesen]

Archiv