Kfz-Haftpflicht auch für nicht offiziell stillgelegtes Fahrzeug nötig
Kategorie: Recht | 5. September 2018
Für ein nicht offiziell stillgelegtes Fahrzeug, das fahrbereit ist, muss lt. EuGH auch dann eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bestehen, wenn sein Eigentümer, der nicht mehr damit fahren will, es auf einem Privatgrundstück abgestellt hat (Rs. C-80/17).
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Quelle: www.datev.de