Kieler Verkehrsgesellschaft nicht verpflichtet, E-Scooter zu transportieren, die den Sicherheitsanforderungen eines bundeseinheitlichen Erlasses nicht entsprechen

Kategorie: Recht | 10. November 2017

Die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) ist nur verpflichtet, solche E-Scooter zu transportieren, die den Sicherheitsanforderungen des bundeseinheitlichen Erlasses zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) entsprechen, selbst wenn es derartige E-Scooter derzeit noch nicht gibt. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 2 U 6/16).

Weitere Informationen: Kieler Verkehrsgesellschaft nicht verpflichtet, E-Scooter zu transportieren, die den Sicherheitsanforderungen eines bundeseinheitlichen Erlasses nicht entsprechen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Verspätete Reinigung einer Ferienwohnung als Kündigungsgrund . . .

Das LG Flensburg entschied, dass ein Mieter einer Ferienwohnung, welche . . . ... [weiterlesen]

Handelspartner USA: 20 % der Exporte . . . ...

Die Bedeutung der USA als wichtigster Abnehmer von Exporten aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv