Kieler Verkehrsgesellschaft nicht verpflichtet, E-Scooter zu transportieren, die den Sicherheitsanforderungen eines bundeseinheitlichen Erlasses nicht entsprechen
Kategorie: Recht | 10. November 2017
Die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) ist nur verpflichtet, solche E-Scooter zu transportieren, die den Sicherheitsanforderungen des bundeseinheitlichen Erlasses zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) entsprechen, selbst wenn es derartige E-Scooter derzeit noch nicht gibt. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 2 U 6/16).
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Quelle: www.datev.de