Kindergeldanspruch bei Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin endet erst mit Abschluss des Berufspraktikums und nicht schon mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

Kategorie: Steuern | 17. Juli 2018

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die den Kindergeldanspruch begründende Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin nicht bereits mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse beendet ist, sondern erst mit Ablauf der festgelegten Ausbildungszeit (Az. 1 K 307/16).

Weitere Informationen: Kindergeldanspruch bei Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin endet erst mit Abschluss des Berufspraktikums und nicht schon mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Quellensteuerentlastung: FASTER-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht . . .

Die Richtlinie (EU) 2025/50 über eine schnellere und sichere Entlastung . . . ... [weiterlesen]

Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Profifußballtrainers und . . . ...

Das ArbG Aachen entschied, dass die Besonderheiten der Arbeitsleistung eines . . . ... [weiterlesen]

Archiv