Kindergeldanspruch bei Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin endet erst mit Abschluss des Berufspraktikums und nicht schon mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
Kategorie: Steuern | 17. Juli 2018
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die den Kindergeldanspruch begründende Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin nicht bereits mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse beendet ist, sondern erst mit Ablauf der festgelegten Ausbildungszeit (Az. 1 K 307/16).
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Quelle: www.datev.de