Kindergeldanspruch besteht auch für ein während der Ausbildung erkranktes Kind

Kategorie: Steuern | 18. August 2020

Für ein volljähriges Kind, das während seiner Berufsausbildung erkrankt, besteht Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht nachgewiesen wird. Dies entschied das FG Münster (Az. 11 K 1832/19).

Weitere Informationen: Kindergeldanspruch besteht auch für ein während der Ausbildung erkranktes Kind

Quelle: www.datev.de

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