Kinderschrei ins Ohr einer Erzieherin begründet keinen Arbeitsunfall
Kategorie: Recht | 19. Februar 2018
Laut SG Dortmund hat eine Erzieherin, die Ohrgeräusche darauf zurückführt, dass ihr ein Kind ins Ohr geschrien habe, keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Az. S 17 U 1041/16).
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Quelle: www.datev.de