"Kinderwunsch-Tee" – Förderung der Empfängnis muss wissenschaftlich nachweisbar sein

Kategorie: Recht | 4. Juli 2019

Der Vertreiber eines „Kinderwunsch-Tees“, darf diesen nicht als solchen bezeichnen, wenn er keinen allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis erbringen kann, dass sich der Genuss des Tees förderlich auf die Empfängnis auswirkt. Das hat das OLG Köln entschieden (Az. 6 U 181/18).

Weitere Informationen: "Kinderwunsch-Tee" – Förderung der Empfängnis muss wissenschaftlich nachweisbar sein

Quelle: www.datev.de

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