"Kinderwunsch-Tee" – Förderung der Empfängnis muss wissenschaftlich nachweisbar sein
Kategorie: Recht | 4. Juli 2019
Der Vertreiber eines „Kinderwunsch-Tees“, darf diesen nicht als solchen bezeichnen, wenn er keinen allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis erbringen kann, dass sich der Genuss des Tees förderlich auf die Empfängnis auswirkt. Das hat das OLG Köln entschieden (Az. 6 U 181/18).
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Quelle: www.datev.de