Kindesadoption durch gleichgeschlechtliches Paar

Kategorie: Recht | 11. Oktober 2017

Das AG Tempelhof-Kreuzberg entschied, dass ein homosexuelles Ehepaar einen zweijährigen Jungen als Kind annehmen darf. Die beiden Männer waren zunächst eine Lebenspartnerschaft eingegangen und ließen diese nach dem Gesetz über eine „Ehe für alle“, das am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist, in eine Ehe umwandeln (Az. 166A F 8790/16).

Weitere Informationen: Kindesadoption durch gleichgeschlechtliches Paar

Quelle: www.datev.de

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