Klage des BUND gegen den Tagebau Hambach ohne Erfolg
Kategorie: Recht | 24. November 2017
Das VG Köln hat die Klage des BUND NRW e.V. gegen die Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach durch die RWE Power AG abgewiesen. Der Hauptbetriebsplan erlaube u. a. die sog. Vorfeldräumung und Waldrodung (Az. 14 K 1282/15).
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Quelle: www.datev.de