Klage einer Anwaltskanzlei auf Erteilung von zehn Bewohnerparkausweisen ohne Erfolg
Kategorie: Recht | 21. Februar 2019
Bei Parkmöglichkeiten für „Anwohner“ geht es allein für die im Gebiet „Wohnenden“, nicht auch um Parkgelegenheiten für die dort Beschäftigten. Dass die zuständige Behörde Genehmigungen für Anwohnerparkplätze nicht auf die dort angesiedelten Gewerbetreibenden und/oder Freiberufler oder Berufspendler ausgeweitet habe, sei nicht zu beanstanden. So entschied das VG Aachen (Az. 2 K 1550/16).
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Quelle: www.datev.de