Klage eines Betriebsratsmitglieds gegen Abmahnungen wegen des Verteilens von Flyern in einem großen Stahlunternehmen

Kategorie: Recht | 10. Dezember 2018

Das ArbG Krefeld hat über die Klage eines Betriebsratsmitglieds bei einem Stahlunternehmen gegen zwei Abmahnungen entschieden, dass die Abmahnungen aus der Personalakte entfernt werden müssen. Eine allgemeine Regelung, nach der auch außerhalb des Betriebsgeländes nur vom gesamten Betriebsrat autorisierte Flyer verteilt werden dürften, sei nicht zulässig (Az. 2 Ca 1313/18).

Weitere Informationen: Klage eines Betriebsratsmitglieds gegen Abmahnungen wegen des Verteilens von Flyern in einem großen Stahlunternehmen

Quelle: www.datev.de

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