Klage gegen Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig
Kategorie: Recht | 8. März 2018
Der BayVGH hat die Klage einer Rechtsreferendarin muslimischen Glaubens gegen das Verbot, bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung ein Kopftuch zu tragen, als unzulässig abgewiesen (Az. 3 BV 16.2040).
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Quelle: www.datev.de