Klage gegen Reisevermittler: Zahlung mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung muss kostenlos sein

Kategorie: Recht | 25. April 2019

Ein Reisevermittler darf für die Zahlung per Sofortüberweisung oder Giropay ebenso wenig ein Entgelt verlangen wie für die Zahlung per Kreditkarte. Das hat das LG Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Opodo Ltd. entschieden (Az.52 O 243/18).

Weitere Informationen: Klage gegen Reisevermittler: Zahlung mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung muss kostenlos sein

Quelle: www.datev.de

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