Klage gegen Widerruf der Betriebserlaubnis eines Apothekers aus Düren erfolglos
Kategorie: Recht | 25. Juli 2018
Die Apothekenbetriebserlaubnis sei lt. VG Aachen zurecht widerrufen worden, da hinreichende Tatsachen – Verfehlungen im Kernbereich der Apothekertätigkeiten, Verstöße gegen grundsätzliche Pflichten eines Gewerbetreibenden – vorlägen, die die Unzuverlässigkeit des Apothekers begründeten (Az. 7 K 5905/17).
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Quelle: www.datev.de