Klage zweier Bürger auf Einhaltung der Bahnbenutzungsregelungen am Flughafen Hamburg erfolglos
Kategorie: Recht | 19. September 2019
Das OVG Hamburg entschied, dass den Bahnbenutzungsregelungen am Flughafen Hamburg nicht das von den Klägern angenommene quantitativ bestimmbare Regel-Ausnahme-Verhältnis in Bezug auf die Benutzung der Start- und Landebahnen entnommen werden kann (Az. 1 E 18/18).
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Quelle: www.datev.de