Klagen gegen den Ausbau der Rheintalbahn zwischen Müllheim und Auggen abgewiesen
Kategorie: Recht | 12. April 2018
Laut BVerwG ist der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für das Vorhaben „Aus- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel, Planfeststellungsabschnitt 9.0b, Müllheim – Auggen“ rechtmäßig (Az. 3 A 10.15, 3 A 16.15).
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Quelle: www.datev.de