Klagen von Contergan-Geschädigten auf Entschädigung von Gefäßschäden abgewiesen

Kategorie: Recht | 9. Juli 2019

Das VG Köln hat Klagen von Contergan-Geschädigten gegen die Conterganstiftung auf Anerkennung sog. Gefäßschäden abgewiesen. Damit blieben die Kläger, deren Mütter während der Schwangerschaft das Präparat mit dem Wirkstoff Thalidomid eingenommen hatten, mit ihren auf die Gewährung höherer Leistungen gerichteten Begehren ohne Erfolg (Az. 7 K 5034/16).

Weitere Informationen: Klagen von Contergan-Geschädigten auf Entschädigung von Gefäßschäden abgewiesen

Quelle: www.datev.de

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