Klassenfahrten: Erstattung von Übernachtungskosten für Baden-Württembergs Lehrkräfte zu gering
Kategorie: Recht | 10. Januar 2018
Eine Erstattung nach der baden-württembergischen Verwaltungsvorschrift „Außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schulen“ aus dem Jahr 2002 in Höhe von pauschal 18 Euro pro Nacht ist zu gering. So entschied das VG Stuttgart (Az. 1 K 6923/17).
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Quelle: www.datev.de