Klauseln über Verwahrentgelte (sog. Strafzinsen) unwirksam

Kategorie: Steuern und Recht | 21. November 2022

Das LG Frankfurt entschied, dass Klauseln der Commerzbank AG, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, die Kunden unangemessen benachteiligen und nicht verwendet werden dürfen (Az. 2-25 O 228/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Cookies: Weiter Keine Entlastung durch Einwilligungsdienste . . .

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) beschlossen. . . . ... [weiterlesen]

Energielieferanten müssen klarer über Vertragsänderungen informieren . . .

Das LG Gera gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen . . . ... [weiterlesen]

Archiv