Kollision mit Betonpoller – Gemeinde haftet
Kategorie: Recht | 17. Dezember 2018
Das OLG Braunschweig entschied, dass derjenige, der in der Dunkelheit mit dem Auto auf einen Betonpoller auffährt, nicht unbedingt für seinen Schaden selbst aufkommen muss (Az. 11 U 54/18).
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Quelle: www.datev.de