Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

Kategorie: Recht | 18. Oktober 2017

Das BVerwG hat entschieden, dass Gemeinden Sondergebiete festsetzen dürfen, die als bauliche Nutzung eine ständige Wohnnutzung und Ferienwohnungen in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang vorsehen (Az. 4 C 5.16, 4 CN 6.17).

Weitere Informationen: Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

Quelle: www.datev.de

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