Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig
Kategorie: Recht | 18. Oktober 2017
Das BVerwG hat entschieden, dass Gemeinden Sondergebiete festsetzen dürfen, die als bauliche Nutzung eine ständige Wohnnutzung und Ferienwohnungen in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang vorsehen (Az. 4 C 5.16, 4 CN 6.17).
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Quelle: www.datev.de