Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 30. August 2018

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren „Hinweis zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle – Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung“ ergänzt und konkretisiert. Das berichtet die WPK.

Weitere Informationen: Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle

Quelle: www.datev.de

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