Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 30. August 2018
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren „Hinweis zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle – Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung“ ergänzt und konkretisiert. Das berichtet die WPK.
Weitere Informationen: Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle
Quelle: www.datev.de