Kommissionserklärung zum Urteil des EuGH zum polnischen Gesetz über das Oberste Gericht

Kategorie: Recht | 26. Juni 2019

Die EU-Kommission hat das Urteil des EuGH zum polnischen „Gesetz über das Oberste Gericht“ (C-619/18 vom 24.06.2019) begrüßt. Es beinhalte u. a. eine notwendige Präzisierung der Grundsätze der Unabsetzbarkeit und der Unabhängigkeit von Richtern und damit der Kernelemente eines wirksamen Rechtsschutzes in der EU.

Weitere Informationen: Kommissionserklärung zum Urteil des EuGH zum polnischen Gesetz über das Oberste Gericht

Quelle: www.datev.de

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