Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar
Kategorie: Recht | 14. Juni 2018
Das BVerwG entschied, dass das „Minderjährigenwahlrecht“ im baden-württembergischen Kommunalwahlrecht für Bürger im Alter zwischen 16 und 18 Jahren mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. 10 C 8.17).
Weitere Informationen: Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar
Quelle: www.datev.de