Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar

Kategorie: Recht | 14. Juni 2018

Das BVerwG entschied, dass das „Minderjährigenwahlrecht“ im baden-württembergischen Kommunalwahlrecht für Bürger im Alter zwischen 16 und 18 Jahren mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. 10 C 8.17).

Weitere Informationen: Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar

Quelle: www.datev.de

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