Konflikt im Straßenverkehr – Kein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch ohne Beweise
Kategorie: Steuern und Recht | 18. März 2024
Im Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld wies das AG München die Klage auf Zahlung von 3.158,38 Euro ab. Der Kläger konnte den ihm obliegenden Nachweis des behaupteten, anspruchsbegründenden Geschehensablaufs nicht führen (Az. 161 C 14050/23).
Quelle: www.datev.de