Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die frühere Rücksicht nehmen

Kategorie: Recht | 19. September 2018

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat über eine Konkurrenzsituation zwischen Betreibern von zwei Windenergieanlagen in Bad Wünnenberg entschieden und demjenigen Betreiber Recht gegeben, der zuerst seine Unterlagen in einem prüfungsfähigen Zustand vorgelegt hatte (Az. 8 A 1884/16, 8 A 1886/16).

Weitere Informationen: Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die frühere Rücksicht nehmen

Quelle: www.datev.de

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