Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich bis 31.03.2022 verlängert

Kategorie: Steuern und Recht | 20. Dezember 2021

Deutschland und Österreich haben sich über eine weitere Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer und im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie. Danach bleibt die Konsultationsvereinbarung bis zum 31.03.2022 in Kraft (Az. IV B 3 – S-1301-AUT / 20 / 10001 :002).

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Quelle: www.datev.de

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