Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlanden vom 6. April 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Vierte Verlängerung

Kategorie: Steuern und Recht | 6. Juli 2021

Die am 6. April 2020 mit den Niederlanden abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern hat laut BMF zumindest bis zum
30. September 2021 Bestand (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 20 / 10004 :001).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

ESMA: ESEF-Taxonomie 2024 und Aktualisierung der . . . ...

Am 08.01.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European . . . ... [weiterlesen]

Quellensteuerentlastung: FASTER-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht . . .

Die Richtlinie (EU) 2025/50 über eine schnellere und sichere Entlastung . . . ... [weiterlesen]

Archiv