Konsum vom Korrosionsschutzmittel kein Dienstunfall
Kategorie: Recht | 11. April 2019
Das VG Wiesbaden hat die Klage eines Beamten abgewiesen, mit der dieser die Anerkennung eines Dienstunfalls durch die Aufnahme des mit nicht für Trinkwasser zugelassenen Korrosionsschutzmittels ST-DOS K-310 über das Trinkwasser des Behördenzentrums „Schiersteiner Berg“ erreichen wollte (Az. 3 K 1696/15).
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Quelle: www.datev.de