Konsum vom Korrosionsschutzmittel kein Dienstunfall

Kategorie: Recht | 11. April 2019

Das VG Wiesbaden hat die Klage eines Beamten abgewiesen, mit der dieser die Anerkennung eines Dienstunfalls durch die Aufnahme des mit nicht für Trinkwasser zugelassenen Korrosionsschutzmittels ST-DOS K-310 über das Trinkwasser des Behördenzentrums „Schiersteiner Berg“ erreichen wollte (Az. 3 K 1696/15).

Weitere Informationen: Konsum vom Korrosionsschutzmittel kein Dienstunfall

Quelle: www.datev.de

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