Konzeptbewerbung eines Medizinischen Versorgungszentrums derzeit noch nicht berücksichtigungsfähig

Kategorie: Recht | 16. Mai 2019

Bewerbungen eines Medizinischen Versorgungszentrums um einen Vertragsarztsitz nur mit einem Versorgungskonzept ohne Benennung eines für dessen Umsetzung geeigneten Arztes können bei der Auswahlentscheidung noch nicht berücksichtigt werden. Es fehlen hierfür konkretisierende Regelungen, die zunächst der Gesetzgeber oder Verordnungsgeber erlassen muss; die Gerichte können sie unter Beachtung der Gewaltenteilung nicht selbst schaffen. So entschied das BSG (Az. B 6 KA 5/18 R).

Weitere Informationen: Konzeptbewerbung eines Medizinischen Versorgungszentrums derzeit noch nicht berücksichtigungsfähig

Quelle: www.datev.de

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