Konzertbesuch mit Folgen

Kategorie: Recht | 6. Mai 2019

Einer Konzertbesucherin, die während eines Konzerts durch einen umgefallenen Lautsprecher verletzt wurde, klagte erfolglos. Das OLG Braunschweig entschied, dass sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Sie habe nicht nachweisen können, welcher Musiker genau den Sturz des Lautsprechers verursachte (Az. 8 U 45/18).

Weitere Informationen: Konzertbesuch mit Folgen

Quelle: www.datev.de

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