Kooperationsvertrag wirksam beendet
Kategorie: Recht | 13. Februar 2019
Der Kooperationsvertrag zwischen einer Drogeriemarktkette und ihrer früheren Lieferantin ist wirksam außerordentlich von der Lieferantin gekündigt worden. Rechnungskürzungen, Rückforderungsandrohungen sowie die Auslistung ihrer Produkte seitens der Klägerin hätten ein Festhalten an dem Vertrag unzumutbar gemacht. Die Drogeriekette muss zudem unberechtigt gekürzte Rechnungsbeträge an die Lieferantin nachzahlen, entschied das OLG Frankfurt (Az. 12 U 13/17).
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Quelle: www.datev.de