Kopfnoten in wichtigen sächsischen Schulzeugnissen nicht verfassungsgemäß

Kategorie: Recht | 26. November 2018

Das VG Dresden hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass ein minderjähriger Schüler zu Recht verlangt, das Jahreszeugnis der 9. Klasse ohne die Erwähnung von Kopfnoten ausgehändigt zu bekommen (Az. 5 L 607/18).

Weitere Informationen: Kopfnoten in wichtigen sächsischen Schulzeugnissen nicht verfassungsgemäß

Quelle: www.datev.de

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