Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist rechtmäßig
Kategorie: Recht | 13. Dezember 2017
Das OVG Sachsen-Anhalt hat die Rechtmäßigkeit der Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt. Sie sei zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt geeignet und notwendig (Az. 2 K 127/15).
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Quelle: www.datev.de