Kosten des Insolvenzenzverfahrens keine Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung
Kategorie: Steuern und Recht | 3. April 2024
Die Kosten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter. So entschied das FG Hamburg (Az. 1 K 97/22).
Quelle: www.datev.de