Kosten einer Behandlung in türkischer Privatklinik sind nur teilweise zu erstatten

Kategorie: Recht | 6. November 2017

Laut LSG Hessen muss eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung Leistungen in der Türkei nur nach türkischem Recht erbringen. Dies umfasse regelmäßig keine Behandlungen in einer Privatklinik (Az. L 8 KR 395/16).

Weitere Informationen: Kosten einer Behandlung in türkischer Privatklinik sind nur teilweise zu erstatten

Quelle: www.datev.de

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