Kosten für einen Schulhund sind teilweise Werbungskosten

Kategorie: Steuern | 7. Februar 2019

Eine Lehrkraft kann die Aufwendungen für einen sog. Schulhund anteilig von der Steuer absetzen. Eine Aufteilung der Aufwendungen in einen privat veranlassten und einen beruflich veranlassten Anteil sei erforderlich und möglich. So entschied das FG Düsseldorf (Az. 1 K 2144/17).

Weitere Informationen: Kosten für einen Schulhund sind teilweise Werbungskosten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

ESMA: ESEF-Taxonomie 2024 und Aktualisierung der . . . ...

Am 08.01.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European . . . ... [weiterlesen]

Quellensteuerentlastung: FASTER-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht . . .

Die Richtlinie (EU) 2025/50 über eine schnellere und sichere Entlastung . . . ... [weiterlesen]

Archiv