Kostenerstattung für den Grundstückseigentümer bei Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
Kategorie: Recht | 25. April 2018
Da der Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner keine von dem Grundstück ausgehende unmittelbare Gefahr darstellt, muss nicht der Grundstückseigentümer, sondern die Gemeinde die Kosten der Beseitigung tragen. So entschied das VG Magdeburg (Az. 1 A 94/15 MD).
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Quelle: www.datev.de