Kostenerstattung für den Grundstückseigentümer bei Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Kategorie: Recht | 25. April 2018

Da der Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner keine von dem Grundstück ausgehende unmittelbare Gefahr darstellt, muss nicht der Grundstückseigentümer, sondern die Gemeinde die Kosten der Beseitigung tragen. So entschied das VG Magdeburg (Az. 1 A 94/15 MD).

Weitere Informationen: Kostenerstattung für den Grundstückseigentümer bei Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer . . .

Eine Frau muslimischen Glaubens ist vor dem VG Berlin mit . . . ... [weiterlesen]

Schneechaos: Unwirksame Kündigung eines Winterdienstvertrages aufgrund . . . ...

Die fristlose Kündigung eines Winterdienstvertrages aufgrund faktischer Unmöglichkeit der Leistung . . . ... [weiterlesen]

Archiv