Kostenfreier ÖPNV auch für Hilfe zur Pflege beziehende schwer- und erheblich gehbehinderte Heimbewohner

Kategorie: Steuern und Recht | 20. September 2024

Hilfe zur Pflege beziehende Heimbewohner, die infolge ihrer Schwerbehinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV. Dies entschied das BSG.

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Quelle: www.datev.de

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