Kostenübernahme: Kosten für Handyortung nach Suizidankündigung
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Dezember 2023
Das VG Gießen entschied, dass die Kosten für eine polizeiliche Handyortung von demjenigen zu tragen sind, der diese durch die Ankündigung seines Suizids veranlasste (Az. 4 K 148/23.GI).
Quelle: www.datev.de