Kraftfahrer, die tierische Nebenprodukte entsorgen, werden durch das Arbeitszeitgesetz geschützt

Kategorie: Recht | 31. Oktober 2019

Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass auch Kraftfahrer, die als Angestellte einer Fleischmehlfabrik Tierkadaver transportieren, dem Arbeitszeitgesetz unterfallen und grundsätzlich täglich nur acht Stunden arbeiten dürfen (Az. 4 A 1334/17).

Weitere Informationen: Kraftfahrer, die tierische Nebenprodukte entsorgen, werden durch das Arbeitszeitgesetz geschützt

Quelle: www.datev.de

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