Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankentransporter setzt keine ausschließliche Verwendung für dringende Soforteinsätze voraus

Kategorie: Steuern | 15. März 2018

Laut FG Münster ist ein Fahrzeug, das zur Krankenbeförderung genutzt wird, auch dann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn es nicht ausschließlich für dringende Soforteinsätze verwendet wird (Az. 6 K 159/17 Kfz).

Weitere Informationen: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankentransporter setzt keine ausschließliche Verwendung für dringende Soforteinsätze voraus

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EFRAG: Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung . . . ...

Die EFRAG hat der EU-Kommission einen Standard für die freiwillige . . . ... [weiterlesen]

Was die neue EU-Kommission zur Stärkung . . . ...

Ihre zweite Amtszeit will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv