Krankenhaus muss Aufwandspauschalen erstatten
Kategorie: Recht | 4. April 2019
Das LSG Essen entschied, dass eine Krankenhausbetreiberin von der Krankenkasse gezahlte Aufwandspauschalen zurückzahlen muss und die insoweit anzuwendende höchstrichterliche Rechtsprechung auch für rückwirkend anwendbar erklärt (Az. L 5 KR 738/16).
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Quelle: www.datev.de