Krankenhaus muss nicht immer Namen und Anschriften seiner Ärzte mitteilen

Kategorie: Recht | 14. August 2017

Ein Patient kann vom behandelnden Krankenhaus – gegen Kostenerstattung – zwar ohne Weiteres die Herausgabe aller Behandlungsunterlagen verlangen. Namen und Anschriften der an seiner Behandlung beteiligten Ärzte muss das Krankenhaus aber nur dann mitteilen, wenn der Patient ein berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweist. So entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 117/16).

Weitere Informationen: Krankenhaus muss nicht immer Namen und Anschriften seiner Ärzte mitteilen

Quelle: www.datev.de

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