Krankenhausabrechnung: Übergangsregelung zur Aussetzung des Aufrechnungsverbots rechtmäßig

Kategorie: Steuern und Recht | 5. Juni 2024

Das LSG Bayern hatte zu entscheiden, ob auf der Grundlage der im Zusammenhang mit dem MDK-Reformgesetz eingeführten Öffnungsklausel des § 109 Abs. 6 Satz 3 SGB V die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. und der GKV-Spitzenverband berechtigt waren, das seit dem 01.01.2020 in § 109 Abs. 6 Satz 1 SGB V geregelte Aufrechnungsverbot im Rahmen einer Übergangsvereinbarung bis zur Neuregelung einer Prüfverfahrensvereinbarung durch kollektivvertragliche Regelung auszusetzen (Az. L 20 KR 309/23 u. a. ).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gender Gap Arbeitsmarkt sinkt 2024 auf . . .

Wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Equal Pay Day am . . . ... [weiterlesen]

Immer mehr mittelständische Unternehmen verzichten auf . . . ...

Immer mehr mittelständische Unternehmen in Deutschland verzichten bei der Finanzierung . . . ... [weiterlesen]

Archiv