Krankenhausvorbehalt – Ambulante Behandlung muss möglich sein
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Dezember 2024
Das BVerfG hat entschieden, dass es ausnahmsweise möglich sein muss, ärztliche Zwangsbehandlungen ambulant statt im Krankenhaus durchzuführen (Az. 1 BvL 1/24). Auf dieses Urteil wies die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de